FAQ-Krankenversicherung
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Kann ich dem Beitragszuschlag widersprechen?

Generell kein Zuschlag wird erhoben bei Personen unter 21 oder über 60 Jahren Tagegeldversicherungen, Pflegeversicherungen, Anwartschaftsversicherungen, modifizierter Beitragszahlung (MBZ), befristeten Tarifen und Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Erhebung des gesetzlichen Zuschlags Der Zuschlag errechnet sich aus den Beiträgen der jeweiligen Tarife - eventuell erhobene Risikozuschläge bleiben hierbei unberücksichtigt. Für das Neugeschäft wird der Zuschlag von Beginn ab in Höhe von 10% erhoben. Für den Bestand bestimmt das Gesetz, die Beiträge ab 2001 bis zum Jahre 2005 jährlich um 2% zu erhöhen. Ab 2005 wird damit auch für diesen Personenkreis der volle 10%-Zuschlag erreicht. Der Zuschlag ist arbeitgeberzuschußfähig

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