Welche Krankenversicherung passt zu mir?
Seit dem 1.1.2009 muss jeder Bürger eine Krankenversicherung haben, wobei ggf. eine Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gegeben ist. Ob diese Wahlmöglichkeit vorhanden ist, hängt davon ab, zu welcher Berufsgruppe man zählt.
Die passende Krankenversicherung für verschiedene Berufsgruppen
Selbstständige haben kurze Zeit nach Beginn ihrer Selbstständigkeit die Möglichkeit als freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse zu verbleiben oder sich privat gegen Krankheitskosten zu versichern.
Künstler (auch Autoren) müssen sich in der Künstlersozialversicherung gegen die Krankheitskosten versichern. Arbeitnehmer mit weniger als 4125 Euro monatlich (im Jahresdurchschnitt) müssen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung gegen Krankheitskosten versichern. Arbeitnehmer mit mehr als 4125 Euro monatlich (im Jahresdurchschnitt) dürfen sich privat gegen Krankheit versichern.
Beamte sollten sich privat gegen die Krankheitskosten versichern, weil sie nur einen Schutz von 30% oder 50% der anfallenden Krankheitskosten absichern müssen. Bei einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse muss der Beamte allein den Gesamtbeitrag aufbringen.
Studenten sollten sich zu Beginn des Studiums überlegen, ob sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen (wenn sie über ihre Eltern noch beihilfeberechtigt sind und ihr Studium bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen ist) oder in die „billigere gesetzliche Krankenversicherung“ (Studententarif) wechseln.
Wer die Wahl hat, hat die Qual!
Die private Krankenversicherung bietet bessere Leistungen als die gesetzliche. Sie ist meistens auch günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings sollte man bedenken, dass beim Wechsel in die private Krankenversicherung jedes Familienmitglied eine eigene Krankenversicherung braucht. Bei einem berufstätigen Ehegatten stellt sich dieses Problem nicht, denn er unterliegt einer eigenständigen Versicherungspflicht.
Kinder müssen bis zum Beginn der Berufsausbildung oder des Studiums einen eigenen Krankenversicherungsvertrag haben. Es ist also zu prüfen, ob die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in der Summe höher oder niedriger sind, als die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ggf. sind, wie schon ausgeführt, die Verträge für die Kinder nur noch bis zu deren Berufsausbildung bzw. deren Studium zu bezahlen und für diese Übergangszeit könnte auch ein Mehraufwand vertretbar sein. Auch wenn der Zahlungsweg ein anderer ist, der Arbeitgeber muss auch zur privaten Krankenversicherung seinen Anteil bis zur Höhe seines Anteils zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen.
Wenn sich der Wechsel lohnt,
sollte man nicht zögern in die private Krankenversicherung zu wechseln und die Ersparnis an Prämie zur Verbesserung seiner eigenen Altersvorsorge einsetzen.
Vor den höheren Prämien im Alter braucht man keine Angst zu haben, weil die privaten Krankenkassen ab Vollendung des 55. bzw. 60. Lebensjahres einen sogenannten Basistarif anbieten müssen, für den keine höheren Beiträge gezahlt werden müssen, als der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ausmacht. Hat man die Beitragsersparnis aber dazu verwandt, seine zusätzliche Altersvorsorge auszubauen, so lässt sich die höhere Prämie im Alter locker aus der zusätzlichen Rente bezahlen.